hundeschule-susanne-kohler-bühlerzell - ein diabetikerwarnhund steht auf einer wiese vor einem jägerstand
Wann + Wo:

Individuelle Vereinbarung

Honorar:

Stundenhonorar: 70,00 € 
Nach der ersten Stunde im 15-Minuten-Takt: 17,50 € 

Bei Hausbesuchen fallen 0,50 Euro je gefahrenem Kilometer und die Fahrtzeit an

Betreuung:

Telefon, Skype, E-Mail: 40€ / Monat ( monatlich wählbar)

 

 

Kurs

Ausbildung Diabetikerwarnhund

Der Diabetikerwarnhund wird für Menschen ausgebildet, die an Diabetes Typ 1 erkrankt sind. Die Konditionierung wird für die Hypoglykämie vorgenommen, dennoch können die ausgebildeten Hunde in aller Regel mit der Zeit neben der Hypoglykämie (Unterzuckerung) auch eine Hyperglykämie (Überzuckerung) anzeigen.

Der Diabetiker Typ 1 oder die Eltern eines an Diabetes Typ 1 erkrankten Kindes bilden ihren Hund nach meiner Anleitung und Kontrolle selbst und in Ihrem Tempo aus. Dies fördert von Anfang an die Beziehung und Bindung zwischen dem Patient und dessen Warnhund.

 

ABLAUF DER AUSBILDUNG
Welcher Hund eignet sich für die Arbeit als Diabetikerwarnhund?

Grundsätzlich ist fast jeder Hund dafür geeignet, ob Welpe oder älterer Hund, sofern er

  • gut sozialisiert ist
  • gerne für seinen Menschen arbeitet
  • Freude am Apportieren hat

Diese Eigenschaften sollte der angehende Assistenzhund mitbringen.

Sie haben schon einen Hund in der Familie?

Auch das kann eine Option sein. Er sollte die oben genannten Eigenschaften mitbringen.

Falls Sie noch keinen Hund besitzen, berate ich Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Hundes.

Wie oft wird trainiert?

Für den ersten Trainingstermin sollten sie ca. 2 Stunden einplanen.
Die nachfolgenden Termine finden dann 1-2 mal im Monat statt, je nach Bedarf des Mensch-Hund-Teams.
Bei einem täglichen Training von ca. 15 Minuten, sind sehr schnell Erfolge zu verbuchen.

Welche Aufgaben muss ein Diabetikerwarnhund erfolgreich meistern können, um eine Kenndecke des Netzwerkes tragen zu dürfen?

Am Ende der Ausbildung zum Diabetikerwarnhund kann das Team eine Prüfung ablegen. Dafür muss der Diabetikerwarnhund folgende Dinge zuverlässig ausführen:

  • Unterzuckerung zuverlässig durch Kratzen oder einer anderen Anzeigeart anzeigen
  • eine Notfallklingel betätigen, um andere auf sich aufmerksam zu machen
  • die Notfalltasche bringen
  • guten Grundgehorsam haben

Jedes Team kann individuell für sich selbst entscheiden, wie umfassend die Ausbildung sein soll (selbständig Türen öffen…)

Wo findet das Training statt?

In der Regel in meiner Hundeschule in Bühlerzell.
Auf Wunsch komme ich gerne zu Ihnen nach Hause, um das Training in der gewohnten Umgebung durchzuführen.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Diabetikerwarnhund?

Sie ist von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem:

  • Alter
  • Entwicklungsstufen (zB. Pubertät)
  • Trainingsfleiß

In der Regel zwischen 8 – 18 Monaten.

Was kostet die Ausbildung?

Ich habe mich bewusst für keine pauschale Ausbildungsgebühr entschieden, sondern ich rechne jedes Team nach der Anzahl der benötigten Trainingsstunden mit mir ab.
Die Kosten der Ausbildung sind mit davon abhängig, wie fleißig das zu trainierende Mensch-Hund-Team außerhalb der Trainingsstunden bei mir übt und wie gut die besprochenen Übungen umgesetzt werden.
Die Erfahrung jedoch zeigt, dass die Ausbildungskosten zwischen ein paar Hundert Euro und bis ca. 3.000 Euro liegen.

Prüfung

Die Prüfung wird von einem Trainer aus dem Diabetikerwarnhunde Netzwerk abgenommen. Die Prüfungsgebühren hängen vom Prüfungsort ab.

Zuverlässigkeit

Der Diabetikerwarnhund ist ein Familienmitglied, Freund und Partner, der durch die Ausbildung zuverlässig warnt. Dennoch ist er keine 100 %ige Alarmanlage auf 4 Pfoten. Er ersetzt nicht die notwendige medizinische Versorgung und das Messen des Blutzuckerwertes. Die Eigenverantwortung des Patienten oder dessen Eltern kann er nicht übernehmen, aber er gibt zusätzliche Sicherheit.

Kurs

Ausbildung Diabetikerwarnhund

Der Diabetikerwarnhund wird für Menschen ausgebildet, die an Diabetes Typ 1 erkrankt sind. Die Konditionierung wird für die Hypoglykämie vorgenommen, dennoch können die ausgebildeten Hunde in aller Regel mit der Zeit neben der Hypoglykämie (Unterzuckerung) auch eine Hyperglykämie (Überzuckerung) anzeigen.

Der Diabetiker Typ 1 oder die Eltern eines an Diabetes Typ 1 erkrankten Kindes bilden ihren Hund nach meiner Anleitung und Kontrolle selbst und in Ihrem Tempo aus. Dies fördert von Anfang an die Beziehung und Bindung zwischen dem Patient und dessen Warnhund.

 

ABLAUF DER AUSBILDUNG
Welcher Hund eignet sich für die Arbeit als Diabetikerwarnhund?

Grundsätzlich ist fast jeder Hund dafür geeignet, ob Welpe oder älterer Hund, sofern er

  • gut sozialisiert ist
  • gerne für seinen Menschen arbeitet
  • Freude am Apportieren hat

Diese Eigenschaften sollte der angehende Assistenzhund mitbringen.

Sie haben schon einen Hund in der Familie?

Auch das kann eine Option sein. Er sollte die oben genannten Eigenschaften mitbringen.

Falls Sie noch keinen Hund besitzen, berate ich Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Hundes.

Wie oft wird trainiert?

Für den ersten Trainingstermin sollten sie ca. 2 Stunden einplanen.
Die nachfolgenden Termine finden dann 1-2 mal im Monat statt, je nach Bedarf des Mensch-Hund-Teams.
Bei einem täglichen Training von ca. 15 Minuten, sind sehr schnell Erfolge zu verbuchen.

Welche Aufgaben muss ein Diabetikerwarnhund erfolgreich meistern können, um eine Kenndecke des Netzwerkes tragen zu dürfen?

Am Ende der Ausbildung zum Diabetikerwarnhund kann das Team eine Prüfung ablegen. Dafür muss der Diabetikerwarnhund folgende Dinge zuverlässig ausführen:

  • Unterzuckerung zuverlässig durch Kratzen oder einer anderen Anzeigeart anzeigen
  • eine Notfallklingel betätigen, um andere auf sich aufmerksam zu machen
  • die Notfalltasche bringen
  • guten Grundgehorsam haben

Jedes Team kann individuell für sich selbst entscheiden, wie umfassend die Ausbildung sein soll (selbständig Türen öffen…)

Wo findet das Training statt?

In der Regel in meiner Hundeschule in Bühlerzell.
Auf Wunsch komme ich gerne zu Ihnen nach Hause, um das Training in der gewohnten Umgebung durchzuführen.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Diabetikerwarnhund?

Sie ist von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem:

  • Alter
  • Entwicklungsstufen (zB. Pubertät)
  • Trainingsfleiß

In der Regel zwischen 8 – 18 Monaten.

Was kostet die Ausbildung?

Ich habe mich bewusst für keine pauschale Ausbildungsgebühr entschieden, sondern ich rechne jedes Team nach der Anzahl der benötigten Trainingsstunden mit mir ab.
Die Kosten der Ausbildung sind mit davon abhängig, wie fleißig das zu trainierende Mensch-Hund-Team außerhalb der Trainingsstunden bei mir übt und wie gut die besprochenen Übungen umgesetzt werden.
Die Erfahrung jedoch zeigt, dass die Ausbildungskosten zwischen ein paar Hundert Euro und bis ca. 3.000 Euro liegen.

Prüfung

Die Prüfung wird von einem Trainer aus dem Diabetikerwarnhunde Netzwerk abgenommen. Die Prüfungsgebühren hängen vom Prüfungsort ab.

Zuverlässigkeit

Der Diabetikerwarnhund ist ein Familienmitglied, Freund und Partner, der durch die Ausbildung zuverlässig warnt. Dennoch ist er keine 100 %ige Alarmanlage auf 4 Pfoten. Er ersetzt nicht die notwendige medizinische Versorgung und das Messen des Blutzuckerwertes. Die Eigenverantwortung des Patienten oder dessen Eltern kann er nicht übernehmen, aber er gibt zusätzliche Sicherheit.

Wann + Wo:

Individuelle Vereinbarung

Honorar:

Stundenhonorar: 70,00 € 
Nach der ersten Stunde im 15-Minuten-Takt: 17,50 € 

Bei Hausbesuchen fallen 0,50 Euro je gefahrenem Kilometer und die Fahrtzeit an

Betreuung:

Telefon, Skype, E-Mail: 40€ / Monat ( monatlich wählbar)

 

 

hundeschule-susanne-kohler-bühlerzell - das logo im hochformat zeigt einen sitzenden hund von der seite mit der unterschrift hundeschule susanne kohler

 

Hundeschule Susanne Kohler
Kottspieler Straße 4
74426 Bühlerzell
0152 - 52 74 22 58
info(at)hundeschule-susanne-kohler.de

 

 

Ich habe die Erlaubnis vom Veterinäramt Schwäbisch Hall, gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten, gemäß §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f) TierSchG